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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Maison du Charme“ sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des Ferienhauses sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist untersagt.
2. Buchung und Buchungsbestätigung
Die Buchung des Ferienhauses kann per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Die verbindliche und kostenpflichtige Buchung ist mit Unterschrift des Mietvertrages und Erhalt der Buchungsbestätigung bestätigt. Die Mieterin / der Mieter erklärt sich mit Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Für jede anschließende Mahnung nach Verzugseintritt fallen 15,00 Euro Mahngebühren an. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder Paypal akzeptiert. Nach vorheriger Absprache sind Bargeldzahlungen vor Ort möglich. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks ist nicht möglich.
3.2 Kaution
Für die Überlassung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände wird eine Kaution i. H. v. 400,00 EUR vereinbart. Die Kaution ist entweder bis einen Tag vor Anreise auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder bei Übergabe der Schlüssel in bar zu leisten. Die Kaution ist nicht verzinslich. Am Ende des Mietaufenthaltes und nach ordnungsgemäßer Übergabe des Ferienhauses wird die Kaution (Zahlart wie erhalten) zurückgezahlt.
3.3 Kurtaxe / Übernachtungssteuern
Die Region „Communies du Pays de Wissembourg“ erhebt die sogenannte „Taxe de séjour“, die einer Übernachtungssteuer entspricht. Die Höhe der Übernachtungssteuer orientiert an der Anzahl der volljährigen Gäste und an der Anzahl der Nächte. Im Schnitt liegt die Übernachtungssteuer bei 2,75 EUR pro Nacht und pro Person. Wir sind dazu verpflichtet, die Steuer zu erheben und abzuführen. Die Position wird gesondert im Angebot aufgeführt und ist Bestandteil des zu überweisenden Gesamtbetrages.
4. Nebenkosten
Nebenkosten für Strom, Koch-Gas, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden in der Regel nicht separat erhoben. Sollte der Energieverbrauch während der Mietdauer überdurchschnittlich hoch sein (bspw. durch Laden eines E-Autos oder anderer Elektro-Großverbraucher über den Hausstrom), werden die kWh abzgl. eines Durchschnittsverbrauches gesondert berechnet. Der Preis je kWh liegt derzeit bei 29 ct.
Hinweis: Das Hausstromnetz ist nicht für das Laden eines E-Autos ausgelegt und führt zum Stromausfall.
5. Rücktritt
5.1 Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts (gilt ebenfalls bei durch Zahlungsverzug entstandenem Rücktritt) sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor
Mietbeginn keine Entschädigung - vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
- vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
- vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als sechs Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Der Vermieter ist nicht zur Annahme der genannten Ersatzperson verpflichtet.
5.2 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.
6. An-/Abreise
Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel persönlich, nach Absprache über einen Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.
7. Bettwäsche / Handtücher
Handtücher (ein Duschtuch + ein Handtuch pro Person) sind im Mietpreis enthalten. Bettwäsche (Spannbettlaken, Kissenbezug, Bettdeckenbezug) erhalten Sie optional. Die Servicepauschale hierfür beträgt 15,- EUR pro Person.
8. Sachzustand / Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.
Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
9. Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Bei zuvor abgesprochener und gestatteter Unterbringung eines Haustieres während der Mietdauer, fallen entsprechende Mehrkosten (Haustier-Pauschale, erhöhte Reinigungsgebühr) an. Diese entnehmen Sie der jeweils gültigen Preisliste.
Haustieren ist es weder gestattet die Polstermöbel oder Betten zu betreten, noch auf Teppichen zu liegen. Sollten diese Vorgaben missachtet werden, behalten wir uns die kostenpflichtige Reinigung, ggf. auch die kostenpflichtige Neuanschaffung vor. Als Hundebesitzer achten Sie bitte zudem darauf, dass Ihre Hunde die Treppen und Böden nicht zerkratzen.
10. Aufenthalt
10.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
10.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Fotos, Videos und Texte auf der Website, in Flyern oder anderen Werbemitteln dienen der realistischen Darstellung des Ferienhauses. Die exakte Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) jederzeit vor, sofern diese gleichwertig sind.
12. WLAN-Nutzung
12.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
12.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
12.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht und die Nutzung wird nicht garantiert. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
12.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
12.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
13. Abfall-Entsorgung
Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung unter „Entsorgung“. Bitte halten Sie die Vorgaben zur Mülltrennung ein. Bei Nichteinhaltung und daraus folgender Nichtleerung der Mülltonnen, müssen die Entsorgungskosten gesondert berechnet werden.
14. Schriftform
Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Rott, den 08.07.2024